Benutzungsbedingungen der Kletterwald Laichingen GmbH

Am Mehldorn 5, 89150 Laichingen

Drucken

1.Allgemeines

Jeder Teilnehmer muss diese Benutzungsbedingungen des Kletterwaldes durchlesen, damit er diese Benutzerregeln zur Kenntnis genommen hat, und mit ihnen einverstanden ist. Bei Minderjährigen Teilnehmern müssen die Sorgeberechtigten diese Benutzerregeln durchlesen und mit den Schutzbefohlenen besprechen, bevor diese den Kletterwald betreten dürfen. Für einzelne Anlagen im Park können weitere, separate Nutzungsbedingungen existieren. Auf deren Inhalt und Geltung werden die Besucher gegebenenfalls individuell an der jeweiligen Anlage vom Sicherheits /Aufsichtspersonal hingewiesen werden. Etwaige Aushänge des Veranstalters sind zu beachten. Das Verlassen von gekennzeichneten Wegen und Flächen ist nicht gestattet. Vorhandene Absperrungen innerhalb des Parks sind vom Teilnehmer immer zu beachten.

2. Umfang der geschuldeten Leistungen 

Die Teilnehmer sind berechtigt, gegen Entrichtung des Eintrittspreises den gesamten Park (Parcours je nach Alter) für das jeweils gebuchte Zeitkontingent zu benutzen. Einzelne Stationen im Park können darüber hinaus kostenpflichtig sein. Sofern dies der Fall ist, sind die diesbezüglichen Kosten an der Hauptkasse und auch an den einzelnen Stationen im Park angeschlagen. Der Veranstalter ist berechtigt, aus Gründen der Sicherheit für die Teilnehmer und wetterbedingt die Teilnahme der Besucher am Park abzusagen, einzuschränken beziehungsweise zu unterbrechen. Die Rechte des Teilnehmers, insbesondere nach § 314 BGB und § 323, 346 ff. BGB, bleiben in diesem Fall unberührt.

3. Voraussetzungen der Parknutzung / Verhalten des Teilnehmers 

Der Park ist für alle Besucher ab dem vollendeten 5. Lebensjahr geöffnet, die nicht an einer Krankheit oder einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leiden, die beim Begehen des Kletterwaldes eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder die anderer Personen darstellen könnte. Kinder unter 11 Jahren sollten in Begleitung eines Erwachsenen sein. Personen, die alkoholisiert sind oder unter Einfluss von Drogen, Medikamenten oder sonstigen berauschenden Mitteln stehen sind nicht berechtigt, den Kletterwald zu begehen. Wird einer der vorstehenden Ausschlussgründe eines Teilnehmers erst vom Aufsichts / Sicherheitspersonal festgestellt, wird der Teilnehmer unter Erstattung des Eintrittspreises von der Benutzung des Parks ausgeschlossen.

4. Nutzung der Parcours 

Die Parcours sind Alters – und Größen abhängig. Bambini 2 – 4 Jahre Einweisung: Ab 5 Jahre 5 – 7 Jahre: Spass 1 – Spass 2 – Training und Action Ab 8 Jahre: Fitness – Abenteuer – Sport – Marathon – Kinder-Risiko – Alptraum – Adrenalin Ab 16 Jahre: Risiko – Profi Es dürfen beim Begehen des Kletterwaldes keine Gegenstände, wie offen getragener Schmuck, Mobiltelefone, Kameras etc. mitgeführt werden, die eine Gefahr für den Teilnehmer selbst oder für andere darstellen. Lange Haare müssen mit einem Haargummi zusammengebunden werden. Jeder Teilnehmer muss an der gesamten praktischen und theoretischen Einweisung vor dem Begehen des Kletterwaldes teilnehmen. Den dort erteilten Anweisungen des Personals ist immer Folge zu leisten. Wiederholte Verstöße gegen erteilte Anweisungen können, wenn sie eine schuldhafte Pflichtverletzung des Teilnehmers begründen, nach vorheriger Abmahnung zum Ausschluss der Parknutzung führen.

 Der CUODOU – Karabiner muss am Anfang des Parcours immer in das Sicherungsseil eingefädelt werden. Der zu öffnende Sicherungskarabiner muss immer am rot markierten Sicherungsseil eingehängt werden. Die Anwendung der Laufrolle (Seilbahn) muss exakt nach den Anweisungen des Veranstalters / Betreuer erfolgen. Im Zweifelsfall ist ein Betreuer herbeizurufen. Jede Station darf nur von max. einer Person gleichzeitigbegangen werden. Auf den Podesten dürfen sich max. 3 Personengleichzeitig aufhalten. Nach 3Stunden muss ein Aufpreis von € 5 je angefangene Stunde nachgezahlt werden

5. Haftung des Veranstalters 

Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung von wesentlichen Verpflichtungen ist die Haftung des Veranstalters auch bei einfacher Fahrlässigkeit gegeben, jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Hiervon unberührt bleiben Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsregelungen.

6. Einbringung von Wertsachen 

Dem Teilnehmer wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in den Park zu bringen. Von Seiten des Veranstalters wird keinerlei Bewachung / Verwahrung für dennoch eingebrachte Wertgegenstände geschuldet. Das deponieren von Geld – oder Wertgegenständen in einem durch den Veranstalter zur Verfügung gestellten Spind begründet keine weiteren Überwachung- / Verwahrungspflichten des Veranstalters in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Eine Bewachung gegebenenfalls zur Verfügung gestellter Spinde durch den Veranstalter finden insoweit nicht statt.

7. Ausrüstung / Verleih

 Der Veranstalter stellt den Teilnehmern Sicherheitsausrüstung zwecks Benutzung des Parks und der darin vorhandenen Anlagen / Stationen zur Verfügung. Die ausgeliehene Sicherheitsausrüstung darf während der Benutzung des Kletterparks nicht abgelegt oder an andere Personen übertragen werden, es sei denn, es erfolgt eine Gestattung des Sicherheits- / Aufsichtspersonals. Die erhaltene Ausrüstung muss gemäß der individuellen Einweisung des Teilnehmers vor Verlassen des Parks wieder beim Veranstalter abgegeben werden. Der Teilnehmer behandelt die vom Veranstalter geliehene Sicherheitsausrüstung / Gegenstände mit der erforderlichen Sorgfalt. Die Sicherheitsausrüstung / Gegenstände sind ausschließlich zum bestimmungsmäßigen Gebrauch und auf Anweisung des Sicherheits- / Aufsichtspersonals zu benutzen. Das mitbringen und benutzen eigener Sicherheitsausrüstung ist den Teilnehmern nicht gestattet. Rauchen und Toilettengänge in Benutzung der Sicherheitsausrüstung sind dem Teilnehmer untersagt.

8. Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor, Personen, die sich nicht an diese Benutzerregeln halten, vom Park auszuschließen. Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor, den Betrieb aus sicherheitstechnischen Gründen (Feuer, Sturm, Gewitter, ect.) einzustellen. Es besteht in diesem Falle ein Anspruch auf Rückvergütung des Eintrittspreises, sofern die Dauer der Einstellung eine Stunde überschreitet. Beendet ein Teilnehmer den Besuch der Anlage frühzeitig auf eigenen Wunsch, ohne dass hierfür ein Fehlverhalten des Veranstalters und/oder seiner Erfüllungsgehilfen oder eine Verletzung vertraglicher Pflichten des Veranstalters ursächlich ist, erfolgt ebenfalls keine Rückerstattung des Eintrittspreises.

9. Das Fertigen von Foto, Film – und Webcam - Aufnahmen zu gewerblichen Zwecken ist nur mit vorheriger Genehmigung des Veranstalters zulässig. Die Kletterwald Laichingen GmbH behält sich etwaige Schadensansprüche im Falle der Missachtung vor.

10. Personenbezogene Daten

 Der Veranstalter gibt personenbezogene Daten des Teilnehmers nicht an Dritte weiter. Andernfalls erfolgt eine Weitergabe von Daten an Dritte nur, wenn der Teilnehmer zuvor in die Datenweitergabe ausdrücklich einwilligt oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Datenweitergabe besteht. Sofern der Teilnehmer eine Einwilligung erteilt hat, kann der Teilnehmer diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch einfache Mitteilung an den Veranstalter (z.B. durch E-Mail, Brief, Fax) widerrufen. Eine Auftragsdatenverarbeitung findet nicht statt. Der Veranstalter wird ggf. erhobene Daten nicht länger speichern, als dies für die Zwecke der Vertragsabwicklung erforderlich ist. Wenn der Teilnehmer Auskunft über die beim Veranstalter gespeicherten Daten bzw. deren Löschung wünscht, genügt dafür eine einfache Anfrage an (E-Mail, Brief, Fax) an den Veranstalter.

Wichtige Informationen
Am 23.März 2024 startet die Saison 2024. Auch diese Jahr sind wir Partner des Förderprogramms Lernen mit Rückenwind.